
Schwerpunkt Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber durchsetzungsstark vor allen Arbeitsgerichten der Region. Schnell. Strategisch. Persönlich.

Mit Zugang der Kündigung beginnt die gesetzliche Klagefrist von drei Wochen. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich haltbar war.
Wer früh handelt, hat den stärkeren Verhandlungshebel. Eine erste Einschätzung erhalten Sie bei uns innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei.
Kündigung, Arbeitsvertrag und Personalakte werden anwaltlich bewertet.
Kündigungsschutzklage fristwahrend einreichen, Abfindungsstrategie festlegen.
Gespräche mit dem Arbeitgeber, Vorbereitung Gütetermin am Arbeitsgericht.
Ihre Rechte
Schnelles Handeln zahlt sich aus, buchstäblich. Wir kennen die Mechanismen und holen das Beste für Sie heraus.
Prüfung der Wirksamkeit & Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen.
Maximale Abfindung sichern, wir holen heraus, was rechtlich machbar ist.
Bevor Sie unterschreiben: rechtliche Bewertung & Verhandlung.
Entfernung aus der Personalakte oder Gegendarstellung.
So gehen wir vor
Sie schildern Ihren Fall. Wir prüfen Unterlagen und Aussichten, kostenfrei & unverbindlich.
Wir entwickeln eine klare Strategie: außergerichtliche Einigung oder Klage.
Wir verhandeln hart und vertreten Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht.
Bei Kündigung: 3 Wochen Klagefrist ab Zugang.
Unser Versprechen
Faire Bedingungen, transparente Kosten und schnelle Reaktion, das ist nicht Marketing, sondern unser Mandatsversprechen.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und Erfolgsaussichten, ohne Kosten, ohne Verpflichtung.
Wir holen die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei ein.
Auch am Wochenende, wenn die 3-Wochen-Frist tickt. Versprochen.
Schriftlicher Kostenrahmen vor Mandatsannahme, keine bösen Überraschungen.

Mandantenstimmen Arbeitsrecht
Echte Stimmen aus der Südpfalz, nach gewonnenen Verfahren, ausgehandelten Abfindungen und sauber geprüften Aufhebungsverträgen.
„Nach betriebsbedingter Kündigung hatte ich 6 Wochen später eine Abfindung von 31.500 € auf dem Konto. Klare Kommunikation, keine leeren Versprechen."
„Mein Aufhebungsvertrag war eine Falle. Frau Nordheim hat ihn zerlegt und nachverhandelt, 3 Monate mehr Gehalt und sauberes Zeugnis."
„Als Arbeitgeber begleitet uns die Kanzlei seit Jahren. Saubere Verträge, ruhige Hand bei Konflikten, gerichtlich stark."
„Verhaltensbedingte Kündigung nach 9 Jahren, ich hatte schon abgeschlossen. Hier wurde sie zerlegt: 8 Monatsgehälter Abfindung plus Top-Zeugnis. Jeden Cent wert."
„Aufhebungsvertrag mit 14 Tagen Bedenkzeit auf den Tisch geknallt. Innerhalb von 48 h hier geprüft, nachverhandelt, doppelte Abfindung erzielt. Unbezahlbar."
„Wettbewerbsverbot, Bonusstreit, fristlose Kündigung, die Kanzlei hat alle drei Baustellen parallel sauber abgewickelt. Ergebnis: einvernehmliche Trennung mit fairer Abfindung."
„Abmahnung wegen angeblicher Pflichtverletzung, aus der Akte entfernt, Arbeitgeber zur Entschuldigung bewegt. Heute arbeite ich entspannter denn je dort."
„Wir lassen jede Kündigung hier gegenprüfen, bevor sie raus geht. Ergebnis: in 5 Jahren keine einzige verlorene Kündigungsschutzklage. Strategischer Sparringspartner."
FAQ Arbeitsrecht
Jetzt handeln
Schildern Sie uns Ihren Fall, persönlicher Rückruf garantiert innerhalb von 24 Stunden, auch am Wochenende.
Die 3-Wochen-Frist tickt. Senden Sie uns Ihre Angaben, die Kanzlei prüft Ihren Fall persönlich und meldet sich bei Ihnen.
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